Reisepass neu beantragen und Kosten: was muss beachtet werden?

Seit 2005 gibt es bereits den neuen elektronischen Reisepass, kurz E-Pass genannt, und 2007 wurde er in der sogenannten zweiten Generation herausgegeben, nämlich mit zwei Fingerabdrücken, die in einem Chip gepeichert sind, aber dennoch ist nicht jeder über diese Änderungen aufgeklärt.

War bisher einfach keine Reispass nötig, da nur Reisen ins europäische Ausland gemacht wurden, oder  einfach weil der alte Reisepass noch gültig war, so steht so manch einer, wenn er nun einen neuen beantragen muss, vor einigen Unklarheiten.

Wir möchten deshalb ein wenig Klarheit in die Angelegenheit bringen, damit euer Urlaub auch so ablaufen kann, wie gewünscht und man nicht mit unschönen Überraschungen konfrontiert ist.

Zunächst zur Klärung vorab: Es gibt drei verschiedene Reisepässe

  • Den bordeauxroten mit einem integrierten Chip. Auf diesem Chip sind biometrische Daten gespeichert, also das Gesichtsbild des Passinhabers sowie zwei Fingerabdrücke. Der Reisepass wird auch ePass genannt. Der Pass selbst, der sich in dem brodeauxroten Booklet befindet, ist eine Platikkarte, ähnlich wie die neuen Führerscheine. Das eingefügte Foto muss biometriefähig sein. Von Beantragung bis Auslieferung können gute drei Wochen, in der Hauptreisesaison auch mehr, vergehen. Die Express-Variante: Für alle die zu spät bemerken, dass sie einen neuen Reisepass beantragen müssen, gibt es einen Express-Reisepass, der innerhalb von 72 Stunden ausgeliefert werden kann, wenn die Antragsstellung bis 10 Uhr vormittags bei der Bundesdruckerei eingeht – Zusatzgebühren sind hier zu entrichten (Siehe unten).

 

  • Beim Kinderausweis hat sich auch einiges geändert. Er heißt nun Kinderreisepass. Beantragt werden kann er nur noch bis zum vollendeten 12. Lebensjahr – früher bis zum 16. Auch muss nun ein Foto des Kindes, auch wenn es sich um einen Säugling handelt, im Ausweis befindlich sein. Das Foto muss auch biometriefähig sein, jedoch sind die Vorschriften hier nicht so streng wie bei Erwachsenen. Der Kinderreisepass ist nicht mit einem elektronischen Chip ausgestattet. Der Kinderreisepass ist weltweit anerkannt. Aber: Wie so immer macht die USA hier Ausnahmen. Der Kinderreisepass muss hier, damit die Einreise gestattet ist, wie ein Erwachsenenpass elektronisch sein, d. h. maschinenlesbar, bzw. ein vor der Anreise beantragtes Visum beigefügt sein. (Es sei denn er wurde vor dem 26.10.2006 ausgestellt.) Der Kinderausweis ist sechs Jahre gültig, kann einmalig verlängert werden, maximal ist er aber bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig. Dann muss ein ePass beantragt werden.

 

  • Dann gibt es noch den grünen Reisepass. Dieser ist ein vorläufiger Pass und für alle eine Last-Minute-Rettung, die zu spät bemerken, dass sie keine Pass haben bzw. ihrer abgelaufen ist und die sofort einen brauchen und nicht die 72 Stunden, die beim normale Reisepass in der Expressbestellung eingeplant werden müssen, warten können. Der vorläufige Pass kann sofort ausgestellt werden, ist jedoch maximal ein Jahr gültig und kann nicht verlängert werden. Und Vorsicht: Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visafreien Einreise in die USA oder Thailand. Unter Umständen können diese Staaten eine Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ablehnen!

 

Zur Beantragung, egal welcher Reisepass wird benötigt:

  • der alte Reisepass (auch wenn er nicht mehr gültig ist) oder
  • ein gültiger Personalausweis
  • ein biometrisches, aktuelles Lichtbild

biometrisch heißt: Eine frontale Abbildung des Gesichts, kein Halbprofil. Kopf und auch Frisur müssen komplett sichtbar sein und das Gesicht sollte drei Viertel der Bildhöhe ausmachen. Der Gesichtsausdruck soll “neutral” sein und der Mund geschlossen – Lächeln ist also nicht erlaubt. Beim Fotografen besser noch einmal explizit daraufhinweisen, dass das Foto für einen Reisepass benötigt wird.

 

Kosten des Reisepasses:

Antragsstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres – Gültigkeitsdauer sechs Jahre:

  • 32-seitiger Reisepass: 37,50 €
  • 48-seitiger Reisepass: 59,50 €
  • Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): 69,50 €
  • Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): 91,50 €

Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres – Gültigkeitsdauer zehn Jahre:

  • 32-seitiger Reisepass: 59,00 €
  • 48-seitiger Reisepass: 81,00 €
  • Express-Reisepass – 32 Seiten (Austtellung innerhalb von 72 Stunden): 91,00 €
  • Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): 113,00 €

Antragstellung Kinderreisepass – Gültigkeitsdauer sechs Jahre:

  • 13,00 € (Ausstellung sofort)

Antragsstellung vorläufiger Reisepass- Gültigkeitsdauer ein Jahr:

  • 26,00 € (Ausstellung sofort)

 

Bitte immer beachten: Der Reisepass muss bei Ausreise noch sechs Monate gültig sein!

 

Foto: sebastiankippe

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